Anerkennungsverfahren

Bei folgenden Behörden wurde der Antrag auf Anerkennung der Stiftung FUNDATIO gestellt:

  • Hessen: Regierungspräsidium Darmstadt (fördernd und operativ)
  • Sachsen: Ministerium des Innern und für Kommunales Dresden (fördernd und operativ)
  • Thüringen: Ministerium für Inneres und Kommunales Erfurt (operativ)
  • Niedersachsen: Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Hildesheim (operativ)
  • NRW: Bezirksregierung Münster (fördernd und operativ)
  • Brandenburg: Ministerium des Innern und für Kommunales Potsdam (operativ)

Die jeweiligen Schriftwechsel sind bei Klick auf den Behördenstandort einsehbar.

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