Die Stiftung

Auszug aus dem Anschreiben mit Erläuterung an die Stiftungsbehörden

Die Stiftung soll zum 01.07.2023 anerkannt werden. Bei der Gestaltung von Stiftungsgeschäft und -satzung haben wir uns daher am neuen Stiftungsrecht orientiert. Die Entwürfe weichen insofern in Teilen von den bisherigen Üblichkeiten ab. Es ist ein Anliegen, die Texte auf das Wesentliche zu kon-zentrieren und  knapp zu formulieren.

Die Stiftenden sehen in der Errichtung von Fundatio die Chance, Klärungen herbeizuführen, die der Rechtssicherheit und damit auch der Rechtsstaatlichkeit dienen. Dieses Ziel ist nicht durch Diskussionen in der stiftungsrechtlichen Literatur zu erreichen, sondern nur durch das Herbeiführen behördlicher und – falls notwendig auch – gerichtlicher Entscheidungen. Rechtssicherheit beschleunigt Prozesse im Interesse aller Beteiligten. Den Nutzen sollen alle Rechtsanwendenden – auch die Stiftungsbehörden – haben. Deshalb ist vorgesehen, die Entscheidungen in der Fachliteratur zu publizieren.

Fundatio soll zunächst als Verbrauchsstiftung errichtet werden. Das Stiftungsgeschäft eröffnet allerdings die Möglichkeit, die Stiftung später in eine Dauerstiftung umzugestalten, sofern die Vorausset-zungen des § 82 S. 1 BGB gegeben sind. Diese Entwicklungsmöglichkeit ist ein wichtiges Anliegen der Praxis.

Besondere Aufmerksamkeit richten die Stifter darauf, Flexibilität und Dynamik in der Entwicklung der Stiftung sicherzustellen. Sie soll mit der Zeit gehen. Aus diesem Grund messen sie den  Vorschriften zu Änderungen von Satzung und Status (Zulegung, Zusammenlegung, Auflösung) besondere Bedeutung bei.          

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