Das Verfahren

Übersicht

Bereits im März 2023 reichten die drei Stifter einen Antrag auf Vorprüfung bei Stiftungsaufsichtsbehörden in allen 16 Ländern ein. Die Behörden setzten sich kritisch insbesondere mit der Vermögensausstattung und dem Rechtssitz der FUNDATIO auseinander. Teils vertraten sie die Ansicht, der Stiftergemeinschaft fehle es an Ernsthaftigkeit, weil sie gleiche Voranfragen in 16 Bundesländern gestellt habe. Die Behörden zeigten sich skeptisch zu den Aussichten einer etwaigen Antragstellung,  enthielten sich jedoch einer förmlichen Stellungnahme. An dieser Stelle dokumentieren wir den vollständigen Schriftwechsel aus dem Vorprüfungsverfahren und fassen auch die wichtigsten Rückmeldungen zusammen.  

Nach Abschluss der Vorprüfungsphase trat das Projekt in die Antragsphase ein. Die Stiftergemeinschaft hat einen formellen Antrag auf Anerkennung von 6 Stiftungen gestellt. Die Satzungen von FUNDATIO mit Rechtssitz in Darmstadt, Dresden und Bottrop sind nahezu identisch mit der Satzung aus dem Vorprüfungsverfahren. Die Satzungen von FUNDATIO mit Rechtssitz in Erfurt, Potsdam und Hannover konzentrieren sich auf operative Zweckerfüllung. Fördernde Tätigkeit gehört nicht zu ihren Stiftungszwecken. Im Übrigen sind die Satzungen identisch.

Anders als eine Vorprüfung endet das Antragsverfahren zwingend mit einem stattgebenden oder ablehnenden Bescheid. Inhalt und Begründung dieses Bescheids lassen sich gerichtlich überprüfen. Durch das Anerkennungsverfahren will FUNDATIO klären, ob hinsichtlich der Stiftungsgestaltung stets erlaubt ist, was das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet. Der Verlauf der Anerkennungsverfahren wird hier ebenfalls einsehbar sein.

Anerkennungsverfahren

Bei folgenden Behörden wurde der Antrag auf Anerkennung der Stiftung FUNDATIO gestellt:

  • Regierungspräsidium Darmstadt (fördernd und operativ)
  • Ministerium des Innern und für Kommunales Dresden (fördernd und operativ)
  • Ministerium für Inneres und Kommunales Erfurt (operativ)
  • Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Hildesheim (operativ)
  • Bezirksregierung Münster (fördernd und operativ)
  • Ministerium des Innern und für Kommunales Potsdam (operativ)

Vorprüfungsverfahren

Folgende Unterlagen wurden jeweils eingereicht (hier am Beispiel Berlin):

1. Meilensteine

2. Einwände nach Häufigkeit

3. Einwände nach Behörde

(größer durch Klick auf die Tabelle)

4. Material

Materialeinsicht jeweils durch Klick auf den Link

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