Nach erfolgten negativen Anerkennungsbescheiden haben die Stifter Rechtsmittelverfahren bei folgenden Behörden eingeleitet:
- Verwaltungsgericht Darmstadt
- Verwaltungsgericht Münster
- Verwaltungsgericht Potsdam
- Landesdirektion Sachsen (Dresden)
Die jeweiligen Schriftwechsel sind bei Klick auf den Listeneintrag einsehbar.