Verfahren – Phase 2

Vorprüfungen ohne Ergebnis

In der ersten Phase hatten die drei FUNDATIO-Initiatoren eine in besonderem Maße dynamisch und flexibel ausgestaltete Stiftung gestaltet und Anträge auf Vorprüfung bei Stiftungsaufsichtsbehörden in allen 16 Ländern gestellt. Die Behörden sahen allerdings durchweg von einer verbindlichen Prüfung ab und äußerten Bedenken im Hinblick auf ihre Zuständigkeit und die Vermögensausstattung. Eine vollständige Dokumentation dieser ersten Phase findet sich unter folgendem Link: Vorprüfungsphase

Anträge auf Anerkennung gestellt

Jetzt haben die Stifter in spe bei drei Stiftungsbehörden den Antrag auf Anerkennung von FUNDATIO gestellt. Anders als eine Vorprüfung endet das Antragsverfahren zwingend mit einem stattgebenden oder ablehnenden Bescheid. Inhalt und Begründung dieses Bescheids lassen sich gerichtlich überprüfen. Durch das Anerkennungsverfahren will FUNDATIO klären, ob hinsichtlich der Stiftungsgestaltung stets erlaubt ist, was das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet. Der Verlauf der Anerkennungsverfahren wird hier einsehbar sein.

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